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   BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14   

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https://dejure.org/2014,20185
BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14 (https://dejure.org/2014,20185)
BFH, Entscheidung vom 11.06.2014 - IX B 6/14 (https://dejure.org/2014,20185)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - IX B 6/14 (https://dejure.org/2014,20185)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • openjur.de

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 88
    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • Bundesfinanzhof

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 88 AO
    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • IWW
  • rewis.io

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Genehmigung einer anlässlich einer Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Genehmigung, der von einem Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob eine nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung nur durch den für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger möglich ist, ist zum einen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290).

    Insoweit folgt auch aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 290 sowie dem BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03 (BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975), dass der bloße Erlass von Änderungsbescheiden nach Abschluss einer Außenprüfung keine Genehmigung einer tatsächlichen Verständigung darstellt.

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
    Insoweit folgt auch aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 290 sowie dem BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03 (BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975), dass der bloße Erlass von Änderungsbescheiden nach Abschluss einer Außenprüfung keine Genehmigung einer tatsächlichen Verständigung darstellt.
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

    Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
    Denn die behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97 (BFHE 193, 57, BStBl II 2001, 124) und vom 13. September 2001 IV R 79/99 (BFHE 196, 195, BStBl II 2002, 2) kann bereits deswegen nicht vorliegen, weil ausweislich der tatsächlichen Feststellungen des FG der Erlass der Änderungsbescheide in den streitigen Punkten auf der Grundlage von § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und § 165 Abs. 2 Satz 1 AO und nicht wie in den angeführten BFH-Entscheidungen auf der Grundlage von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfolgt war.
  • BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97

    Verböserung bei einem Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
    Denn die behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97 (BFHE 193, 57, BStBl II 2001, 124) und vom 13. September 2001 IV R 79/99 (BFHE 196, 195, BStBl II 2002, 2) kann bereits deswegen nicht vorliegen, weil ausweislich der tatsächlichen Feststellungen des FG der Erlass der Änderungsbescheide in den streitigen Punkten auf der Grundlage von § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und § 165 Abs. 2 Satz 1 AO und nicht wie in den angeführten BFH-Entscheidungen auf der Grundlage von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfolgt war.
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12

    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht, nicht hingegen der hier gerügte Fehler des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) im außergerichtlichen Vorverfahren, der --jedenfalls nach dem Vortrag des Klägers-- vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorgeschriebenen Hinweis unterlassen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630).
  • BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14
    Denn ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung kann nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung der Prozessbeteiligte verzichten kann und auch verzichtet hat, indem er die Verletzung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht gerügt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2013 IX B 153/12, BFH/NV 2013, 1426, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2018 - X R 17/17

    Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung

    (1) Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt eine Vertretung eines entscheidungsbefugten Beamten bei einer Schlussbesprechung nicht in Betracht, da gerade durch dessen persönliche Anwesenheit den Beteiligten die besondere Bedeutung ihrer Erklärungen im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung vor Augen geführt werden soll (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 290; ebenso BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 IX B 6/14, BFH/NV 2014, 1496, Rz 3; in den BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580, unter 2.b; in BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, unter II.B.1., und vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, unter II.3.c wurde die Frage offengelassen).
  • BFH, 18.04.2017 - III B 76/16

    Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung, Zeugeneinvernahme bei

    Mit derartigen Einwänden kann ein Beschwerdeführer im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 IX B 6/14, BFH/NV 2014, 1496).
  • FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der

    Nicht jedoch vertritt der Sitzungsvertreter einen anderen Amtsträger i. S. eines Stellvertreters, in dessen Zuständigkeitsbereich die Bearbeitung des Verfahrens nach dem innerbehördlichen Geschäftsverteilungsplan fällt, denn eine solche, dem bürgerlichen Stellvertretungsrecht entsprechende Vertretung kommt bei der Ausführung von Amtsgeschäften grundsätzlich nicht in Betracht, weil durch die persönliche Anwesenheit des zuständigen Beamten den Beteiligten die besondere Bedeutung ihrer Erklärungen im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung vor Augen geführt werden soll (BFH-Urteile vom 11.06.2014 IX B 6/14, BFH/NV 2014, 1496; vom 07.07.2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975; vom 28.07.1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290).
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